Schon zum Ausprobieren heruntergeladen? Und vorher die Geschäftsbedingungen gelesen? Besser wär’s gewesen.
Dort nämlich hat Google die eine oder andere Finesse untergebracht, die den Usern des neuen Browsers vielleicht nicht so recht schmecken würde, wenn sie sie denn zuerst lesen würden.
Dass Google sich das Recht zu automatischer Installation und Updates vorbehält, zählt zu den geringeren Übeln – das ist von den meisten Software-Anbietern bekannt, wenn auch nicht beliebt.
Haariger wird es schon, wenn man den Browser im Zusammenhang mit eigenem urheberrechtlich geschützten Content verwendet. Die Rechte daran verliert man zwar nicht, aber Google sichert sich das Recht, diese Inhalte zu verwenden, um das eigene Angebot zu promoten – natürlich ohne Gegenleistung und nicht einmal mit Widerrufsmöglichkeit.
Und schließlich behält sich Google vor, Werbung nicht ausschließlich über Web-Seiten zu liefern, sondern auch mittels des Browsers selbst. Und wie Google seine Anzeigen an den User zu bringen gedenkt, kann das Unternehmen auch jederzeit ändern, natürlich ohne die Chrome-Nutzer vorher darüber zu informieren.
(Archiv – September 2008)