Während Patent-Trolle in den USA sich in die Hosen machen, freuen sich freidenkende Menschen, dass man in Kanada keine logischen Selbstverständlichkeiten mehr zum Patent anmelden kann.
Sinnvoll ist es zwar, Innovationen durch Patente zu schützen. Doch Dinge, die sich jeder selbst aus den Fingern saugen kann, als eigene Erfindung anzumelden, um später an Lizenzgebühren zu verdienen, das fanden die Kanadier nicht so toll an ihren südlichen Nachbarn in den USA. Amazons umstrittenes »One-Click«-Patent für schnelles Online-Shopping wurde nicht gewährt. Die offensichtliche Methode, Dinge über Online-Shops zu verkaufen, war dem kanadischen Patent-Ausschuss kein Patent wert.
In den USA wucherten die Patent-Anmeldungen wie wild, als der US-Gerichtshof 1998 beschloss, dass Patente für Geschäftsmethoden erteilt werden sollten. Der damalige Fall war bekannt unter »State Street Bank v. Signature Financial«. Die albernsten Dinge wurden seither als eigene Erfindung angemeldet.
Der Kanadier Michael Geist schreibt in seinem Blog, dass Amazons 1-Click-Methode zwar wohl das prominenteste Patent in diesem Bereich ist und für Amazon ein Weg war, Wettbewerber davon abzuhalten, ähnlich vorzugehen, doch die kanadischen Richter seien schockiert darüber gewesen, dass Amazon für so einen einfachen (jedem einleuchtenden) Geschäftsprozess auch noch gesetzliche Unterstützung im Konkurrenzkampf bekomme.
So doof sei man »nicht im Britischen Commonwealth-Gebiet!«, befanden die Juristen: »Weil Patentierung von geschäftlichen Vorgehensweisen eine radikale Abkehr von traditionellen Patentierungsmethoden bedeuten würde und die Patentierbarkeit solcher Dinge hoch umstritten ist, benötigt es eine klare und unmissverständliche Gesetzgebung dazu«, erklärte das Gericht.
Amazon.com könnte Einspruch erheben. Die Entscheidung und die dazu genutzten Worte waren aber so unmissverständlich, dass sich Amazon im juristischen Gemetzel aufreiben müsste, um sein Patent auch nördlich der US-Grenze durchzudrücken.
(Archiv – Juni 2009)