Weil der teure Blu-Ray-Player die teuren Blu-Ray-Discs nicht abspielt. DRM frisst seine Väter, continued.
Ein US-Bürger aus dem Bundesstaat Connecticut hat Klage gegen den Blu-Ray-Anbieter Samsung sowie weitere Firmen eingereicht, und möchte eine Verbandsklage daraus machen. Das ist nicht völlig aussichtslos, häufen sich doch die Beschwerden, dass mitunter brandneue Blu-Ray-Discs nicht von lediglich ‚‘beinahe‘ brandneuen Bluu-Ray-Playern abgespielt werden. Das Gerät verlangt ein Software-Update, welches aber Samsung (im konkreten Fall) nicht liefern wird. Niemals. Der Grund für die erstaunliche Verweigerung: die ersten Player waren nach dem “Profile 1.0″ aufgebaut, das den Herstellern inzwischen aber nicht mehr schön genug ist, weshalb sie es durch das “Profile 1.1″ ersetzten. Mit den bekannten hässlichen Folgen: Inkompatibilität. Nach aussen hin werden die Vorteile von “1.1″ wie Bild-in-Bild kommuniziert.
Der Verdacht drängt sich allerdings auf, dass ein Upgrade mit darauffolgender Inkompatibilität von Film-Scheibe zu Abspieler eher von den verzweifelten (und sinnlosen) Bemühungen der Content-Lieferanten (a.k.a Filmstudios) geschuldet ist, eine Kopierbarkeit ihrer Bewegtbild-Juwelen mit allen Mitteln zu verhindern. So dass weitere Aktionen dieser Art in Richtung “1.2″, “1.3″, wenn nicht gar “1.4″ usw. durchaus vorstellbar sind. Wir möchten daher an dieser Stellen allen Besitzern eines Blu-Ray-Abspielgerätes unser tief empfundenes Mitgefühl aussprechen. Auf einen Direktvergleich des Durchschnittskaufpreises mit dem einer entsprechenden Menge an Bierkisten einschliesslich Leihgebühr für “antike” PAL-DVDs und eine grafische Darstellung des jeweiligen Spassfaktors wollen wir an dieser Stelle aus Pietätsgründen verzichten.
(Archiv – Februar 2008)